Geier's GmbH & Co. KG AGB’s:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen in Geier's Festscheune.
Stand: Juli 2026
1. Vertragsabschluss
1.1 Vertragspartner des Veranstalters und Verwender der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Geier's GmbH & Co. KG Sitz der Gesellschaft: Krausenbechhofen 1, 91350 Gremsdorf.
1.2 Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme zustande. Die Annahme erfolgt durch Unterzeichnung und Rücksendung bzw. Rückgabe des Angebots an die Geier's GmbH & Co. KG. Als verbindliche Annahme gilt auch die Übermittlung eines vollständigen Scans bzw. einer vollständigen Fotografie der durch den Veranstalter handschriftlich unterzeichneten Urkunde. Angebote von Geier’s Festscheune sind 14 Tage gültig, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts davon Abweichendes ergibt.
1.3 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Vorverträge von Geier’s Festscheune mit Verbrauchern. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Geier’s Festscheune stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für private Veranstaltungen und des schriftlich gemäß den Ziffern 1.2 sowie 1.3 abgeschlossenen Vertrags, nebst schriftlich getroffener und von Seiten Geier’s Festscheune schriftlich bestätigter Nebenabreden. Vertragliche Pflichten entstehen grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung von Geier’s Festscheune.
2. Teilnehmerzahlen / Mindestumsatz
2.1 Die im detaillierten Veranstaltungsvertrag niedergeschriebene und vom Veranstalter per Unterschrift bestätigte Personenzahl stellt die Berechnungsgrundlage für die Endabrechnung dar.
Die im Vertrag angegebene Mindestpersonenzahl in der Scheune sind 50 Vollzahler, sollte die Gästeanzahl unterschritten werden ist die Differenz als Raummiete zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Paketpreis.
Der Mindestumsatz für Hochzeiten liegt beim Premium Paket bei € 6.950,-- und beim All in Paket bei € 8.450,-- (Stand Preise 2026!)
2.2 Bis spätestens 10 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung werden Abweichungen der Teilnehmerzahl bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.
3. Stornierung
3.1 Stornierungen und Teilnehmerzahländerungen müssen in Textform unverzüglich mitgeteilt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Geier’s Festscheune.
3.2 Bei Annullierung fester und schriftlich bestätigter Buchungen ist die Geier's GmbH & Co. KG grundsätzlich berechtigt, folgende Ausfallgebühren pauschal in Rechnung zu stellen:
Der Mindestumsatz für Hochzeiten wird mit € 6.950,-- (beim Premium-Paket) und mit € 8.450,-- (beim All in-Paket) definiert.
bis 24 Wochen vor dem vereinbarten Termin: die pauschale Anzahlung in Höhe von € 500,--
bis 16 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 35 % des Mindestumsatzes
bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Mindestumsatzes
bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 70 % des Betrages der vertraglich bestellten Leistung
bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80 % des Betrages der vertraglich bestellten Leistung
weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: 85 % des Betrages der vertraglich bestellten Leistung
3.3 Eine kostenfreie Stornierung abweichend von den oben stehenden Bestimmungen ist nur dann möglich, wenn die Durchführung der Veranstaltung zum vereinbarten Termin unmöglich ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Termin der Veranstaltung. Unmöglichkeit kann sowohl auf tatsächlichen als auch auf rechtlichen Gründen beruhen. Pandemien und Epidemien als solche begründen nicht ohne Weiteres die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. In solchen Fällen tritt Unmöglichkeit der Vertragserfüllung typischerweise erst dann ein, wenn die Veranstaltung wegen Änderungen der Rechtslage infolge der Pandemie oder Epidemie nicht durchgeführt werden darf oder wenn tatsächliche Umstände, die im unmittelbaren und konkreten Zusammenhang mit den Vertragsparteien, Veranstaltungsteilnehmern oder Hilfspersonen der Vertragsparteien oder mit der gebuchten Location stehen, der Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der genannten Personen und der Öffentlichkeit entgegenstehen. Eine kostenfreie Stornierung ist insbesondere dann nicht möglich, wenn die Veranstalter, deren Veranstaltungsteilnehmer oder etwaige Hilfspersonen der Veranstalter allein oder weit überwiegend für den Eintritt der Unmöglichkeit verantwortlich sind.
4. Schall- und Lärmschutz (Lärmschutzauflagen)
4.1 In der Event-Scheune sind Live-Musik, Live-Band oder DJs ausschließlich über die limitierte, fest installierte Beschallungsanlage der Geier’s Festscheune anzuschließen. Die gesetzlichen Regelungen der Musiklautstärke sind einzuhalten. Wird die Lautstärke von unserem Personal reklamiert, so ist den Weisungen Folge zu leisten. Livemusik und DJ-Musik ist bis 02:00 Uhr gestattet. Zum Schutz der Nachtruhe sind zwischen 22.00 Uhr und dem Ende der Veranstaltung die Fenster und Türen stets geschlossen zu halten. Ab 22.00 Uhr darf nur noch der Zugang hofseitig verwendet werden.
4.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Gäste einmal am Abend mit Mikrofon und im Detail darauf hinzuweisen, dass nach 22 Uhr die Lärmschutzauflagen zu beachten sind!
5. Dekoration
5.1 Die Event-Scheune kann am Tag der Veranstaltung ab 9 Uhr dekoriert werden.
5.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Geier’s Festscheune ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Geier’s Festscheune berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Geier’s Festscheune abzustimmen. Es ist nicht erlaubt, vorhandene Deko umzustellen, zu entfernen oder für andere Zwecke zu verwenden (Zweckentfremdung). Die Dekoration wird noch in der Nacht um 02:00 Uhr früh vom Veranstalter abgebaut und wird dann in Kisten in einem eigenen Raum von Geier's Festscheune verwahrt, sodass es am nächsten Tag im Laufe des Vormittags bzw. nach Vereinbarung abgeholt werden kann.
6. Brandschutz
6.1 Die Geier’s Festscheune ist jederzeit berechtigt, vom Veranstalter und von seinen Gästen die Einhaltung von Brandschutzvorschriften zu fordern. Sowohl der Veranstalter, als auch der Gast sind verpflichtet, einer solchen Forderung des Servicepersonals unverzüglich zu entsprechen.
6.2 Grundsätzlich sind innerhalb der Festscheune Indoor-Feuerwerke (einschließlich Wunderkerzen) und Nebelmaschinen strengstens untersagt. Auf dem gesamten Gelände ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht gestattet. Leuchtmittel dürfen nicht mit Papier-Laternen (Lampions) versehen werden.
7. Reinigungskosten
7.1 Die Endreinigung der Location ist im Leistungspaket grundsätzlich inbegriffen.
7.2 In den Räumlichkeiten sowie auf dem Gelände ist das Werfen von Konfetti oder Ähnlichem (wie z.B. künstliche Blüten) strengstens untersagt. Bei Nicht-Beachtung ist Geier’s Festscheune berechtigt, die Kosten für die Grundreinigung in Höhe von mindestens EUR 300,00 dem Veranstalter in Rechnung zu stellen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
7.3 Verursachen der Veranstalter, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte, deren Verhalten dem Veranstalter zuzurechnen ist, vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen oder Schäden am Inventar der Geier’s Festscheune, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, ist die Geier’s Festscheune berechtigt, dem Veranstalter die Kosten der Beseitigung dieser Verschmutzungen bzw. Schäden in Rechnung zu stellen.
8. Freigabe der Event-Scheune
Die Event-Scheune ist am Tag nach der Veranstaltung bis 09.00 Uhr wieder freizugeben, dabei muss jegliche Dekoration entfernt worden sein. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Servicepersonal von Geier’s Festscheune die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.
9. Anzahlung und Endzahlung
9.1 Mit der Festbuchung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 500,00 fällig, die mit der Endrechnung verrechnet wird. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leisten. Sollte die Anzahlung in diesem Zeitraum nicht auf unserem Konto eingehen, so behalten wir uns vor Ihre Reservierung zu stornieren.
9.2 Die Gesamtkosten für die vereinbarten Speisen bzw. die „All in“ Pauschalen müssen 10 Tage vor der Veranstaltung auf unser Konto überwiesen werden. Die konsumierten Getränke sind am Tag nach der Veranstaltung in bar oder per EC- oder Kreditkarte zu begleichen. (Bitte denken Sie hier gegebenenfalls an die Erhöhung Ihres Kartenlimits).
10. Haftung
Die Geier's GmbH & Co. KG haftet dem Kunden gegenüber nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Geier's GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände. Der Veranstalter hat für Verlust oder Beschädigung durch seine Veranstaltungsteilnehmer, Hilfskräfte und Dienstleister oder deren Gehilfen einzustehen wie für Verlust und Beschädigung durch ihn selbst.
11. Rücktritt durch Geier’s Festscheune
11.1 Wird eine fällige Anzahlung auch nach Verstreichen einer von Geier’s Festscheune gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Geier's GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11.2 Ferner ist die Geier's GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn - höhere Gewalt oder andere von Geier’s Festscheune nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - die Geier's GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Geier’s Festscheune in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Festscheune zuzurechnen ist - die Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts eingetreten sind.
11.3 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag wird das Vertragsverhältnis entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB rückabgewickelt. Der Rücktritt schließt etwaige Schadensersatzansprüche der Geier's GmbH & Co. KG wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten vertraglicher und vorvertraglicher Art durch den Veranstalter nicht aus. Der berechtigte Rücktritt der Geier's GmbH & Co. KG begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
11.4 Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Hilfskräfte und Dienstleister sind verpflichtet den vertraglich vereinbarten Lärmschutzauflagen zu entsprechen. Ein aufgrund von vorsätzlicher Nichtbeachtung der Lärmschutzauflagen ausgelöster Polizeieinsatz berechtigt die Leitung der Festscheune zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. In einem solchen Fall behält die Geier's GmbH & Co. KG den Anspruch auf Vergütung vollständig.
12. Datenschutz
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzgrundverordnung verwiesen.
13. Einsatz Dritter
Sofern nicht anders geregelt, ist die Geier's GmbH & Co. KG dazu berechtigt, Dritte zu beauftragen, sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Soweit die Geier's GmbH & Co. KG Dritte zur Unterstützung beauftragt, stehen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu Geier's Festscheune. Die Geier's GmbH & Co. KG stellt sicher, dass jeder eingesetzte Dritte die geltenden Vorschriften zum Datenschutz beachtet, soweit der Dritte mit personenbezogenen Daten des Veranstalters oder von Veranstaltungsteilnehmern in Berührung kommt.
14. Sonstiges
14.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise unter Berücksichtigung der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
14.2 Für mitgebrachte Kuchen berechnen wir ein Tellergeld. Für mitgebrachte Kuchen übernehmen wir keine Produkthaftung. Es sind pro 10 Personen 1 mitgebrachter Kuchen oder Torte inkludiert. Zusätzlich darf auch noch die Hochzeitstorte mitgebracht werden. Sollten weitere Torten bzw, Kuchen mitgebracht werden, dann verrechnen wir Servicepauschale von € 15,-- pro Kuchen/Torte!
14.3 Das Mitternachtsbuffet richtet sich nach der Anzahl der noch anwesenden Personen.
14.4 Mitnahmen von Speisen /bzw. Mitbringen von Getränke u. Speisen
Aufgrund der Hygienevorschriften und den Produkthaftungsgesetzen der EU dürfen Speisen, die bereits auf dem Buffet gestanden haben, nicht mitgenommen werden.
Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen (mit Ausnahme von Kuchen lt. Punkt 14.2.) ist strengstens untersagt!
14.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Veranstalter oder Gäste behandelt die Geier's GmbH & Co. KG mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung wird auf Wunsch übernommen. Soweit hierfür Kosten anfallen, ist die Geier's GmbH & Co. KG berechtigt, dem Veranstalter diese Kosten in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht nur geringfügig ausfallen.
14.6 Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist 91350 Gremsdorf. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Geier's GmbH & Co. KG (Betriebsort) vereinbart, soweit der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.7 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss sind nach den formalen Vorgaben der Ziffer 1.2 oder in Schriftform gemäß § 126 BGB zu vereinbaren. Dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abbedungen werden.
14.8 Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
14.9 Das Gelände muss spätestens um 02:30 Uhr geräumt sein. Ab 2:30 Uhr berechnen wir Ihnen einen Nachtzuschlag von EUR 200,00 pro angefangener Stunde.
14.10 Wir sind stets bemüht, einen reibungslosen Ablauf Ihrer Feierlichkeit zu gewährleisten. Sollten Sie während Ihrer Feierlichkeit Beanstandungen an unserer Leistung haben, so bitten wir Sie, diese unverzüglich bei Frau oder Herrn Geier persönlich bekannt zu geben. Wir werden diese umgehend beheben. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
15. Hochzeitsinsel
Die Hochzeitsinsel der Geier's GmbH & Co. KG muss ausdrücklich gebucht werden. Die Kosten für die Verwendung zu einer freien Trauung belaufen sich auf EUR 500,00. Die Insel kann auch für ein Fotoshooting gebucht werden. Kosten hierfür auf Anfrage. Ein selbstständiges Betreten der Insel ohne Buchung ist nicht gestattet. Die Insel kann am Tag der Hochzeit ab ca. 11 Uhr dekoriert werden!
16. Geier’s Seebühne & Liebesboot
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Geier’s Seebühne sowie des Liebesbootes „Weiherperle“ (nachfolgend „Anlage“) durch den Kunden/Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“).
2. Vertragsgegenstand & Buchung
(a) Die Nutzung der Seebühne und des Liebesbootes erfolgt ausschließlich im Rahmen einer vorherigen Buchung. Die Pakete zur Buchung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
(b) Die Nutzung ist nur im vereinbarten Zeitraum gestattet.
(c) Bei Buchung der Anlage für einen gesamten Nachmittag wird der Zugang zum Steg bei Sonnenuntergang geschlossen.
3. Nutzung des Liebesbootes
(a) Die Nutzung des Ruderbootes erfolgt auf eigene Gefahr.
(b) Die maximale Belegung des Bootes beträgt 4 Personen. Diese ist zwingend einzuhalten.
(c) Der Konsum von Alkohol auf dem Boot ist untersagt.
(d) Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist die Nutzung des Bootes sowie der Zugang zur Anlage untersagt.
(e) Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass alle Nutzer über die Nutzungsregeln informiert sind.
4. Haftung
(a) Die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
(b) Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(c) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(d) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(e) Eltern bzw. Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder.
5. Verkehrssicherungspflicht & Verhalten
(a) Der Veranstalter ist verpflichtet, auf die Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln durch seine Gäste hinzuwirken.
(b) Den Anweisungen des Betreibers ist jederzeit Folge zu leisten.
(c) Es ist insbesondere untersagt:
- Fische zu angeln,
- Steine oder sonstige Gegenstände ins Wasser zu werfen,
- die Anlage mutwillig zu beschädigen oder zu verunreinigen.
(a) Der Veranstalter haftet für sämtliche durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden an Boot, Steg oder sonstigen Einrichtungen.
(b) Beschädigungen werden dem Veranstalter in voller Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
7. Sicherheitsbestimmungen
(a) Bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Gewitter, Starkregen) kann die Nutzung der Anlage oder des Bootes aus Sicherheitsgründen jederzeit eingeschränkt oder untersagt werden.
(b) Ein Anspruch auf Durchführung oder Verlängerung der Nutzung besteht in diesem Fall nicht.
8. Zutrittsrecht
Der Betreiber ist berechtigt, einzelnen Personen oder Gruppen den Zutritt zur Anlage zu verweigern, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei erkennbarer Gefährdung der Sicherheit (z. B. Alkoholisierung).
9. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen entfällt die Leistungspflicht des Betreibers. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
17. Geier’s Liebeskäfer
1. Allgemeines
Der „Liebeskäfer“ (VW Käfer Oldtimer, Baujahr 1973, mintgrün) wird ausschließlich als Fotolocation und für kurze Fahrten auf dem Gelände von Geier's Festscheune vermietet.
Mit der Buchung erkennt der Mieter bzw. das Brautpaar die nachstehenden Nutzungsbedingungen an.
2. Nutzungsbereich
Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich auf dem Gelände von Geier's Festscheune sowie auf der dazugehörigen Zufahrtsstraße gestattet. Fahrten außerhalb des Geländes sind ausdrücklich untersagt.
3. Fahrberechtigung
Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen gelenkt werden, die:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- über einen gültigen Führerschein verfügen,
- körperlich und geistig fahrtauglich sind.
4. Alkoholverbot
Das Lenken des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist strengstens untersagt.
5. Dekoration
Individuelle Dekorationen können vom Brautpaar selbst angebracht werden. Dabei gilt:
- Es dürfen keine Bohrungen, Klebstoffe, Nägel, Schrauben oder sonstige Befestigungsmittel verwendet werden, die Lack, Chromteile, Innenraum oder Fahrzeugsubstanz beschädigen können.
- Dekorationen müssen nach der Nutzung vollständig entfernt werden.
- Eventuelle Rückstände oder Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Insbesondere ist untersagt:
- Rauchen im Fahrzeug,
- Mitnahme von Tieren ohne vorherige Zustimmung,
- Transport von Gegenständen, die Schäden oder Verschmutzungen verursachen können,
- mutwillige oder fahrlässige Handlungen, die zu Beschädigungen führen können.
Das Fahrzeug ist nach der Nutzung im übernommenen Zustand zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen, zurückgelassene Dekorationen oder Beschädigungen sind vor der Rückgabe zu beseitigen bzw. unverzüglich zu melden. Zusätzliche Reinigungsarbeiten werden gesondert verrechnet.
8. Haftung bei Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche während der Nutzungsdauer verursachten Schäden am Fahrzeug, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Im Schadensfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von € 1.000,– zu leisten.
9. Meldepflicht
Unfälle, Beschädigungen oder technische Auffälligkeiten sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Fahrzeug sind nicht gestattet.
10. Technische Besonderheiten
Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um einen Oldtimer handelt. Das Fahrzeug ist besonders schonend zu behandeln. Aufgrund des Alters können technische Besonderheiten auftreten, die keinen Mangel darstellen.Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht nicht.
11. Foto- und Filmaufnahmen
Foto- und Filmaufnahmen mit dem Fahrzeug sind für private Zwecke uneingeschränkt gestattet. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von Geier's Festscheune.
12. Haftung des Vermieters
Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr. Geier's Festscheune haftet nicht für Schäden an Kleidung, persönlichen Gegenständen oder sonstigen mitgebrachten Sachen der Nutzer oder Gäste.
Änderungen der AGB’s im Bereich der Mindestumsätzen sind aufgrund von Preisanpassungen für das Jahr 2027 und 2028 möglich!